Webdesign und Büroservice


AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Art und Umfang der Leistung
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung entsprechend den Vereinbarungen im Vertrag nach dem bei
Vertragsabschluss aktuellen Stand der Technik. Änderungen des Stands der Technik nach
Vertragserfüllung (z.B. neue Browserversionen) sind für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch die
Auftragnehmerin unerheblich.
2. Vertragsverhältnis
Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen seines Gewerbebetriebs.
Der Auftragnehmer tritt in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch soweit sie Leistungen in dessen
Räumen erbringt.
3. Mitwirkungsleistung des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in
angemessenem Umfang unterstützen. Er wird dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen und
Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.
4. Abnahme
Entspricht die tatsächliche Leistung der vertraglich geschuldeten, erklärt der Auftraggeber unverzüglich
die Abnahme. Für die Feststellung des Vorliegens der Abnahmevoraussetzung steht dem Auftraggeber
eine Frist von 21 Kalendertagen zu. Die Frist beginnt mit der Übergabe der vollständigen (Teil-)Leistung.
5. Vergütung
Die im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen
Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom
Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten des Auftragnehmers werden wie Arbeitszeiten vergütet. Der
Auftragnehmer erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine
Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig.
Ein im Vertrag vereinbarter Festpreis ist das Entgelt für alle vertraglichen Leistungen, soweit nichts
anderes vereinbart ist. Ein Festpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach vollständiger
Erbringung der Dienstleistung fällig. Voraussetzung für die Fälligkeit ist der Erhalt einer prüffähigen
Rechnung.
Reisekosten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vergütet.
6. Qualitative Leistungsstörung
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu
vertreten, so ist er verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb
angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen.
Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb
von 2 Wochen nach Kenntnis.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörungen sind
ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Schutzrechtsverletzung
Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch
die Nutzung der übergebenen Leistungsergebnisse geltend und wird deren Nutzung hierdurch
beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer wie folgt:
Der Auftragnehmer wird auf seine Kosten die vereinbarten Dienstleistungsergebnisse so ändern oder ersetzen,
dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Dienstleistung in für den
Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen.
Voraussetzungen für die Haftung des Auftragnehmers sind, dass der Auftraggeber sie von Ansprüchen Dritter
unverzüglich verständigt, und die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt.
Der Auftraggeber versichert, dass an den Internetinhalten keine Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige
gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen. Ansonsten stellt der Auftraggeber sicher, dass er im Besitz der für die
Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Lizenzen und berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Logos und sonstige
Darstellungen und Informationen zu digitalisieren, in die Website aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen.
Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den
Auftragnehmer ausgeschlossen.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind
ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Sonstige Haftung
Die Haftung ist abschließend für qualitative Leistungsstörungen in Ziffer 5, für Schutzrechtsverletzungen in Ziffer 6
geregelt.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Verjährung
Ansprüche nach den Ziffern 5, 6 und 7 verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis.
10. Änderung der Dienstleistung
Der Auftraggeber kann nach Vertragsabschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der
Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für dden Auftragnehmer unzumutbar. Die
Änderung sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Vergütung und Leistungszeitraum bedürfen der
Schriftform.
11. Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen
hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung
erforderlich ist, bekannt gegeben werden.
DerAuftragnehmer beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Auftraggeber und Auftragnehmer
sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu
verwerten.
12. Schriftform
Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und
Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um
unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie
möglich entsprechen.



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